Kleinstwagen-PV-Überschuss-Lader

Herzlich willkommen!

Dieser Ladepunkt befindet sich zwar auf privatem Grund, entspricht aber den Anforderungen an einen öffentlichen Ladepunkt gemäß § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung (LSV), insofern er öffentlich zugänglich und deklariert ist (siehe Foto und Website). Ferner verfügt die Bundesnetzagentur über die Erlaubnis, den Ladepunkt zu veröffentlichen.

Ziel dieses Angebots ist, den Strom der lokalen Fotovoltaik-Anlage möglichst optimal auszunutzen und die Elektromobilität zu unterstützen. In diesem Sinne können auf Anfrage ggfs. auch regelmäßig von den untenstehenden Konditionen abweichende Ladezeiten vereinbart werden.

Betreten des privaten Grundstücks und Öffnen des Garagentors ist dann kein Hausfriedensbruch, wenn es ausschließlich während der hier genannten Öffnungszeiten auf dem kürztesten Weg vom Gehweg zum Ladepunkt und ausschließlich zum Zweck des Ladens geschieht.

Fragen und Anregungen gerne hier schreiben.

Konditionen

Achtung vorab: Fahrzeuge, die gegen eine oder mehrere der folgenden Regeln verstoßen, werden umgehend und kostenpflichtig abgeschleppt. Bitte die folgenden Bedingungen sorgfältig durchlesen und befolgen:

Öffnungszeiten

Sonntag: –
Montag: 10:30-12:30 Uhr
Dienstag: 7:15-9:15 Uhr
Mittwoch: 10:30-15:30 Uhr
Donnerstag: 7:15-12:30 Uhr
Freitag: –
Samstag: –

Auf Anfrage sind ggfs. auch Ladevorgänge über diese regulären Öffnungszeiten hinaus möglich.

Bezahlung: keine

Das Laden an diesem Ladepunkt ist für Gäste kostenlos.

Auf Anfrage sind ggfs. abweichende Zahlungsmodalitäten möglich.

Stecker: Typ 2

Es ist zum Laden ausschließlich der Typ-2-Stecker am 5-Meter-Ladekabel der Wallbox zu verwenden. Die Verwendung eigener Kabel oder der vorhandenen CEE- oder Schuko-Dosen ist ausdrücklich untersagt.

Auf Anfrage sind ggfs. auch andere Stecker und Kabel möglich.

Ladeleistung: ab 1,3 kW bei PV-Überschuss

PV-Überschuss-Laden bedeutet, dass dann geladen werden kann, wenn die angeschlossene Fotovoltaik-Anlage für mindestens 5 zusammenhängende Minuten mindestens 1,3 kW mehr erzeugt, als alle angeschlossenen elektrischen Verbraucher zusammen verbrauchen, und eine begonnene Ladung wieder abbricht, wenn dies nicht mehr gegeben ist. Die maximale Ladeleistung beträgt 11 kW.

1,3 kW entsprechen bei 230 V einphasig 6 A. Das ist der Mindestladestrom der meisten BEVs. Wenn ein BEV einen höheren Mindestladestrom benötigt, wird der Ladevorgang nicht bei 6 A starten.

Stehen länger als 5 Minuten mehr als 4,5 kW PV-Überschuss zur Verfügung, schält die Ladestation von einphasigem auf dreiphasigen Betrieb um. Dasselbe gilt auch umgekehrt. Nicht jedes BEV ist mit der automatischen Phasenumschaltung kompatibel; für Schäden wegen Inkompatibilität wird keine Haftung übernommen.

Auf Anfrage sind ggfs. auch andere Ladeeinstellungen möglich.

Stellplatz: Garageneinfahrt

Der Stellplatz zum Laden ist die Einfahrt vor der Garage. Das Fahrzeug darf dabei gemäß StVO nicht (teilweise) auf dem Gehweg parken, sondern muss vollständig in die Einfahrt vor der Garage passen; auch ein Abstellen des Fahrzeugs (teilweise) in der Garage ist nicht gestattet. Die Länge des Fahrzeugs darf also 3,30 Meter nicht überschreiten, z.B. Opel Rocks-e, Citroen Ami oder Renault Twizy.

Auf Anfrage sind ggfs. auch längere Fahrzeuge möglich, die mit gesonderter Erlaubnis auch teilweise in die geöffnete Garage hineinragen dürfen.

Fahrzeugmasse: bis zu 1,7 Tonnen

Aufgrund des Regenablaufgitters ist die Einfahrt auf den Stellplatz standardmäßig nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von maximal 1,7 Tonnen inklusive Zuladung erlaubt.

Auf Anfrage sind ggfs. auch schwerere Fahrzeuge möglich, die dann aber spezielle Vorkehrungen am Regenablaufgitter erfordern.

Standdauer: bis zu 120 Minuten

Der Stellplatz auf der Einfahrt steht nur während des Ladevorgangs und für maximal 120 Minuten zur Verfügung. Als Ladevorgang gilt hier Parken mit eingestecktem Typ-2-Ladestecker des Ladepunkts.

Auf Anfrage sind ggfs. auch längere Standzeiten möglich.

Anleitung

  1. Hier vorab per E-Mail anmelden und Bestätigung abwarten. (Unverbindlich können so Belegungszustand und zu erwartender PV-Überschuss des Ladepunkts für einen bestimmten Zeitraum angefragt werden. Dies ist optional.)
  2. Vor Ort linkes Garagentor vorsichtig öffnen und prüfen, ob der Ladepunkt belegt ist. Belegt bedeutet, dass ein Auto mit eingestecktem Typ-2-Stecker in der Garage steht.
    Falls Ja:
    Garagentor wieder vorsichtig schließen und die Einfahrt freihalten.
    Falls Nein:
    Garagentor offen lassen und Fahrzeug in die Einfahrt parken, ohne dass es in die Garage hineinragt.
  3. Typ-2-Kabel nehmen und einstecken.
  4. Spätestens nach Ablauf der Standzeit den Typ-2-Stecker ausstecken und an den ursprünglichen Ort hängen.
  5. Einfahrt freimachen.
  6. Garagentor vorsichtig schließen.