Dieser Ladepunkt befindet sich auf privatem Grund, entspricht aber den Anforderungen an einen öffentlichen Ladepunkt gemäß § 2 Nr. 5 Ladesäulenverordnung (LSV), insofern er öffentlich zugänglich und deklariert ist (siehe Foto).
Betreten des privaten Grundstücks und Öffnen des Garagentors ist dann kein Hausfriedensbruch, wenn es während der hier genannten Öffnungszeiten auf dem kürztesten Weg vom Gehweg zum Ladepunkt und ausschließlich zum Zweck des Ladens geschieht.
Fragen und Anregungen gerne hier schreiben.
Konditionen
Fahrzeuge, die gegen eine oder mehrere der folgenden Regeln verstoßen, werden umgehend und kostenpflichtig abgeschleppt.
Öffnungszeiten
Sonntag: –
Montag: 7:00-12:30 Uhr
Dienstag: –
Mittwoch: 7:00-9:30 Uhr
Donnerstag: –
Freitag: 10:30-12:30 Uhr
Samstag: –
Bezahlung: keine
Das Laden an diesem Ladepunkt ist für Gäste kostenlos.
Ladeleistung: bis zu 1,3 kW bei PV-Überschuss
PV-Überschuss-Laden bedeutet, dass dann geladen werden kann, wenn die angeschlossene Fotovoltaik-Anlage für mindestens 5 zusammenhängende Minuten mindestens 1,3 kW mehr erzeugt, als alle angeschlossenen elektrischen Verbraucher zusammen verbrauchen, und eine begonnene Ladung wieder abbricht, wenn dies nicht mehr gegeben ist.
(1,3 kW entsprechen bei 230 V einphasig 6 A. Das ist der Mindestladestrom der meisten BEVs. Wenn ein BEV einen höheren Mindestladestrom benötigt, wird der Ladevorgang nicht bei 6 A starten.)
Auf Anfrage sind ggfs. auch höhere Ladeleistungen möglich.
Stellplatz: Garageneinfahrt
Der Stellplatz zum Laden ist die Einfahrt vor der Garage. Das Fahrzeug darf dabei gemäß StVO nicht (teilweise) auf dem Gehweg parken, sondern muss vollständig in die Einfahrt vor der Garage passen; auch ein Abstellen des Fahrzeugs (teilweise) in der Garage ist nicht gestattet. Die Länge des Fahrzeugs darf also 3,30 Meter nicht überschreiten, z.B. Opel Rocks-e, Citroen Ami oder Renault Twizy.
Auf Anfrage sind ggfs. auch längere Fahrzeuge möglich.
Fahrzeugmasse: bis zu 1,6 Tonnen
Aufgrund des Regenablaufgitters ist die Einfahrt auf den Stellplatz nur für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 1,6 Tonnen inklusive Zuladung erlaubt.
Standdauer: bis zu 60 Minuten
Der Stellplatz auf der Einfahrt steht nur während des Ladevorgangs und für maximal 60 Minuten zur Verfügung. Als Ladevorgang gilt Parken mit eingestecktem Typ-2-Ladestecker des Ladepunkts.
Auf Anfrage sind ggfs. auch längere Standzeiten möglich.
Anleitung
- Hier vorab per E-Mail anmelden und Bestätigung abwarten. (Unverbindlich können so Belegungszustand und zu erwartender PV-Überschuss des Ladepunkts für einen bestimmten Zeitraum angefragt werden. Dies ist optional.)
- Vor Ort linkes Garagentor vorsichtig öffnen und prüfen, ob der Ladepunkt belegt ist. Belegt bedeutet, dass ein Auto mit eingestecktem Typ-2-Stecker in der Garage steht.
Falls Ja:
Garagentor wieder vorsichtig schließen und die Einfahrt freihalten.
Falls Nein:
Garagentor offen lassen und Fahrzeug in die Einfahrt parken. - Typ-2-Kabel nehmen und einstecken.
- Spätestens nach Ablauf der Standzeit den Typ-2-Stecker ausstecken und an den ursprünglichen Ort hängen.
- Einfahrt freimachen.
- Garagentor vorsichtig schließen.